Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde Die Ab- bzw. Anmeldung muss beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden.
Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom , Gas und Fernheizung) verständigen Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen lassen.
Kraftfahrzeug ummelden Erfolgt der Umzug innerhalb einer Stadt eines Kreises: Fahrzeug bei bisheriger Zulassungsstelle nur ummelden. Es sind der Personalausweis mit der neuen Adresse, der Reisepass mit Meldebestätigung sowie der Fahrzeugschein vorzulegen. Bei Umzug in einen anderen Kreis muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung Versicherungsdoppelkarte, Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung, Personalausweis mit neuer Adresse oder Reisepass mit Meldebestätigung, Kennzeichenschildern und ggf. Unterlagen über Abgasuntersuchung vorlegen.
Versicherungen in Kenntnis setzen Adressenänderung am besten schriftlich, unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsscheinnummer, anzeigen.
Bei der Deutschen Post AG Nachsendeantrag stellen Dieser sollte vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen.
Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle sowie Zeitungen und Zeitschriften verständigen Die Adresse der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet: Gebühreneinzugszentrale, 50656 Köln. Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften: "Antrag auf Anschriftenänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen. Frist: 1 Woche vor dem Umzug. Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden.
Arbeitgeber, Finanzamt, Bankverbindung, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliche benachrichtigen. Adressänderungen grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: Eventuelle Änderungen der Dauer- und Einziehungsaufträge.
Telefonanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen. Bei dieser Gelegenheit mitteilen: a) ob Wohnungsnachfolger Anschluss übernehmen will, b) ob in der neuen Wohnung (genaue Adresse angeben) ein Telefonanschluss gewünscht wird.
Kinder rechtzeitig von der Schule abmelden Erkundigungen einholen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt.
Kindergeld Eventuell beim Arbeitsamt abmelden und beim neuen Arbeitsamt anmelden.
Schornsteinfeger und Müllabfuhr benachrichtigen Gilt besonders für Siedler und Besitzer von Eigenheimen.
Regelmäßige Lieferungen abbestellen z.B. Getränke, Bücher, Zeitschriften usw.
Geld und Schlüssel gut aufbewahren Geld während des Umzuges besonders sicher verwahren, möglichst im persönlichen Gepäck, das man nicht aus der Hand gibt. Schlüssel von Schränken, Schubladen, Koffern und Kassetten mit Anhängern kennzeichnen. Am besten in einem festen Umschlag aufbewahren.
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